Unisex gilt nun – zumindest bei Versicherungen spielt ab sofort der „kleine Unterschied“ keine Rolle mehr
Bis Ende letzten Jahres wurden die Tarife vieler Versicherungen, z.B. bei Lebens- und Rentenversicherungen oder in der Krankenversicherung, nach Geschlechtern, unterschiedlich kalkuliert. Nach dem 21.12.2012 sind Unisex-Tarife Pflicht!
Konsequenz: Für Männer werden die Beiträge für Rentenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen höher und für Frauen werden Lebensversicherungen und Kfz-Versicherungen teurer.
Laut EU-Kommission sollen die neuen Unisex-Tarife insgesamt nicht mit höheren Kosten für die Kunden einhergehen.
Doch auch bei den bereits in 2006 eingeführten Unisex-Tarifen bei „riester-geförderten“ Rentenversicherungen verschlechterten sich damals die Leistungen für Männer. Männliche Versicherte müssen seither bei Neuabschlüssen für die gleichen Rentenleistungen ca. 6,5 % mehr für ihre Riesterrente zahlen.
Minijobs werden rentenversicherungspflichtig – Befreiung möglich!!!
Ab 2013 erhöht sich die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte – Minijobs – von 400 Euro auf 450 Euro.
Gleichzeitig sind Minijobber automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Das heißt, dass sie zusätzlich zu der Pauschale des Arbeitgebers in die gesetzliche Rentenversicherung auch einen eigenen Beitrag zahlen müssen. Der Eigenbeitrag ist zunächst bei 3,9 % – bei 450 Euro Verdienst also bei 17,55 Euro.
Durch die Beitragszahlung erwerben die Minijobber einen Schutz in der gesetzlichen Rentenversicherung für den Fall einer Erwerbsminderung. Und es kann sich der Anspruch auf Altersrente erhöhen. Außerdem baut sich ggf. ein Anspruch für Reha-Maßnahmen auf. Nicht zuletz tgehört man mit einem versicherungspflichtigen Minijob zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis für Riestersparverträge wie Riesterrente oder Wohnriester.
Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist aber weiterhin auf Antrag möglich und es bleibt wie bisher dabei, dass der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag weiter zahlt. Allerdings gilt der Minijobber dann nicht als vollwertiger Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung und die o.g. Vorteile greifen dann nicht. Deshalb ist sicherlich jeder Minijobber gut beraten, sich vorher gut zu informieren, wie sich ein Antrag auf Befreiung zur Beitragszahlung auf seine Rentenversicherung auswirkt.
Wichtig: Die bisherigen Minijobs nach „altem“ Recht sind zunächst nicht von den Neuregelungen betroffen – außer wenn die Löhne sich auf mehr als 400 Euro bis 450 Euro erhöhen.
Pflegezusatzversicherungen werden staatlich gefördert
Eine Zulage von 60 Euro gewährt der Staat ab 2013, wenn sie eine freiwillige Pflegezusatzversicherung mit einem Beitrag in Höhe von mindestens 120 Euro pro Jahr abschließen. (Pflege-Bahr)
Pflegebeitrag steigt
Die Beitragssätze zur Pflegeversicherung werden von 1,95 auf 2,05 Prozent erhöht. Für Kinderlose kommt auch weiterhin ein Zuschlag von 0,25 Prozent hinzu.
Weniger Rentenbeitrag
Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt ab 2013 von 19,6 % auf 18,9 % des Bruttogehaltes. Es bleibt somit mehr Netto vom Brutto.
Dirk Steinborn empfiehlt: Nutzen Sie das zusätzliche Nettoeinkommen für Ihre private Vorsorge z.B. für Ihre Altersvorsorge oder für eine Zusatzkrankenversicherung.